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Der Verband Deutscher Privatschulen, Landesverband Nordrhein-Westfalen, begrüßt, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für das Abrufen der Gelder aus dem Konjunkturpaket II nun auch in Nordrhein-Westfalen endgültig vorliegen. Seit dem 01.04.2009 kann das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes - besser bekannt als Konjunkturpaket II - nun auch in Nordrhein-Westfalen offiziell umgesetzt werden. Dem stimmten die Fraktionen von CDU, SPD und FDP bei den abschließenden zweiten und dritten Lesungen zum Investitionsfördergesetz (NRW) zu. Es sei grundsätzlich begrüßenswert, dass ein Teil der Gelder für Schulen bereitgestellt worden sei, so die VDP-Vorsitzende Petra Witt. Dennoch seien die Mittel in unserem unterfinanzierten Bildungssystem nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wichtig sei nun, auch langfristig mehr Geld in die Hand zu nehmen und dies an der richtigen Stelle einzusetzen. Dabei müssen staatliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in gleichem Umfang Berücksichtigung finden. "Nach dem nordrhein-westfälischen Umsetzungsgesetz zum Konjunkturpaket II sind ausdrücklich Schulen in freier Trägerschaft zu berücksichtigen. Allerdings müssen sie - im Gegensatz zu den staatlichen Schulen - einen Eigenanteil leisten. Dies fällt vielen Schulen in privater Trägerschaft ausgesprochen schwer", fasst Petra Witt die Erfahrungen der letzten Wochen zusammen. "Außerdem zeigt sich, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die für die Zuteilung der Gelder zuständig sind, die Vorgaben des Landes unterschiedlich umsetzen, den Privatschulen deutlich höhere Hürden setzen oder kategorisch eine Beteiligung dieser Schulen sogar ausschließen, was dem Willen des Gesetzgebers widerspricht." Ein Blick über die Landesgrenzen hingegen zeigt, dass beispielsweise die Kommunen in Rheinland-Pfalz alle Schulen, also auch die privaten Schulen, gleichermaßen berücksichtigen. Hier müsse endlich ein Paradigmenwechsel stattfinden und Schulen in freier Trägerschaft gleiche Chancen eingeräumt werden, fordert Witt. Der Verband fordert daher eine gleichmäßige Berücksichtigung aller Schulen. Verantwortlich für den Inhalt: Eva Lingen, Geschäftsführerin des VDP Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein- Westfalen e.V.. (www.vdpnrw.de)
Die Präha Gruppe ist Mitglied im VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. und im Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP).
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